Besucherordnung
Der Botanische Garten ist eine zentrale Einheit der Universität Hamburg. Seine umfangreichen Sammlungen lebender Pflanzen dienen universitären Lehr- und Forschungszwecken und stellen zugleich einen Ort der Bildung und Erholung für die Bürgerinnen und Bürger der Freien und Hansestadt Hamburg und ihre Gäste dar.
Der Botanische Garten bittet seine Besucherinnen und Besucher,
- den Botanischen Garten als Ort der Bildung und Erholung zu respektieren,
- Rücksicht auf andere Besucher und Gäste zu nehmen und die Pflanzen und Anlagen zu schützen,
- den Garten einschließlich der Wege und Sitzgelegenheiten sauber zu halten und für Abfälle die aufgestellten Behälter zu benutzen,
- Fundsachen beim Pförtner abzugeben,
- den Anweisungen der Mitarbeiter:innen und Aufsichtspersonen Folge zu leisten,
- das Füttern und Stören von Wasservögeln und Fischen zu unterlassen,
- darauf zu achten, dass Kindern unter 12 Jahren der Aufenthalt im Garten nur in Begleitung Erwachsener gestattet ist.
Im Botanischen Garten ist es grundsätzlich nicht gestattet,
- Pflanzen oder Teile von Pflanzen abzupfücken, auszugraben, abzubrechen, abzuschneiden, zubeschädigen oder mitzunehmen. Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
- Etiketten zu entfernen, umzustecken, zu beschriften oder mitzunehmen,
- Tiere mitzuführen (ausgenommen Blindenführhunde),
- Fahrräder, Skateboards, E-Scooter oder sonstige Fahrzeuge mitzuführen (außer Kinderwagen und Krankenfahrstühle),
- Beete und Beeteinfassungen, ungemähte Grasflächen, zugefrorene Gewässer, gesperrte oder schneebedeckte Flächen und Wege zu betreten.
- die Rasenflächen für Ballspiele und zum Grillen zu nutzen.
Darüber hinaus ist es ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet,
- Foto-, Film- und Videoaufnahmen ohne vorherige Genehmigung für gewerbliche oder alle anderen als der rein privaten Nutzung dienende Zwecke herzustellen.
- im Garten Handel zu treiben, Sammlungen durchzuführen, kommerzielle Führungen, Workshops oder Seminare abzuhalten,
- an den Innen- und Außenflächen des Gartens Plakate und andere Werbeträger anzubringen bzw. auszulegen.
Personen, die diese Besucherordnung missachten, können aus dem Botanischen Garten verwiesen werden, der Zutritt zum Garten kann ihnen zeitweise oder dauerhaft untersagt werden.
Für Unfallschäden, die durch Verstoß gegen die Besucherordnung entstanden sind, wird Entschädigung oder Ersatz nicht geleistet.
Wir wünschen unseren Besucherinnen und Besuchern einen angenehmen Aufenthalt im Botanischen Garten der Universität Hamburg.